Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dem Arbeitsrecht im Sport.
Eine individuelle und vorausschauende Vertragsgestaltung zu Beginn und am Ende des Arbeitsverhältnisses vermeidet Konflikte und schont die zeitlichen und wirtschaftlichen Ressourcen der Beteiligten.
Wir gestalten Arbeitsverträge, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge im individuellen Arbeitsrecht. Wir beraten, formulieren und verhandeln zu Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden und tariflichen Bestimmungen im kollektiven Arbeitsrecht.
Arbeitsgerichtliche Verfahren sind wie jedes gerichtliche Verfahren kosten- und potentiell zeitintensiv, jedoch zur Interessenwahrnehmung erforderlich (etwa im Kündigungsschutzrecht) oder als Teil eines verfahrensmäßigen Interessenausgleichs vorgesehen (Betriebsverfassungsrecht). Wir führen erforderliche Verfahren mit langjähriger Erfahrung. Gerne vertreten wir Sie auch in Einigungsstellenverfahren, vor tariflichen Schlichtungsstellen und in sportrechtlichen Schlichtungsverfahren.
Das Unternehmensrecht umfasst das Firmenrecht, das Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht), das Umwandlungsrecht und weite Teile des Handelsrechts. Für unsere anwaltliche Praxis beschreibt der Begriff des Unternehmensrechts insbesondere auch die aus der Perspektive des Unternehmers wesentlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.