Im Bau- und Architektenrecht begleiten wir Bauprojekte von der Idee bis zum wirtschaftlichen Abschluss.
Wir beraten zur juristischen Machbarkeit eines Projekts, bei der Zusammenstellung der am Projekt Beteiligten (Projekt-Setup) und entwerfen frühzeitig eine Konzeption zur Streitvermeidung.
Wir gestalten und verhandeln Verträge rund um den Bau und die Immobilie: Bauverträge, Bauträgerverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Grundstücks- und Immobilienkaufverträge.
Während der Durchführung der Verträge stehen wir zur Interessenwahrnehmung mit kurzer Reaktionszeit bereit. Nachträge, Bauablaufstörungen, Werklohn- und Honorarforderungen, Sicherheiten, Versicherungsfragen, Abnahme und Abrechnung – wir erarbeiten eine juristische Position mit Blick auf eine eventuelle streitige Auseinandersetzung und als eine Grundlage für eine erfolgversprechende frühzeitige Streitbeilegung.
In Schlichtungs- und Adjudikationsverfahren können zügige und passgenaue Lösungen zugunsten eines ungestörten und planmäßigen Bauablaufs erzielt werden. Wir befassen uns mit diesen Formen der alternativen Streitbeilegung – als Parteivertreter und auch als Schlichter/ Adjudikator.
Haben die Parteien Schiedsgerichtsklauseln vereinbart, kann die bindende und vollstreckbare Entscheidung eines Schiedsgerichts herbeigeführt werden. Als Parteivertreter wahren wir für Sie in schiedsgerichtlichen Verfahren die Chance auf eine sachgerechte und zügige Entscheidung. Wir treten auch selbst als Schiedsrichter in Erscheinung.
Gerichtliche Streitigkeiten im Baurecht lassen sich nicht immer vermeiden. Wir führen selbstständige Beweisverfahren vor staatlichen Gerichten zur Feststellung von Mängeln durch, prozessieren um Werklohn, Nachträge, Schadensersatz- oder Haftpflichtansprüche. Das Bauprozessrecht bildet einen wichtigen Kompetenzbereich unserer Kanzlei, dem wir nicht nur in aktuellen Verfahren Beachtung schenken, sondern nach Möglichkeit bereits frühzeitig vor Prozessbeginn in den Blick nehmen. Ihre Erfolgsaussichten und die Chancen auf eine einvernehmliche Beendigung zeit- und kostenintensiver Prozesse behalten wir dabei immer im Blick.
Unsere Aufmerksamkeit gilt gleichermaßen allen anderen Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (Immobilienrecht), etwa Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, gewerblichen Mietverträgen und Fragen des Baunachbarrechts.
Das Steuerrecht kann entscheidenden Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts haben. Die Einschätzung steuerlicher Risiken im Projektablauf ermöglicht weichenstellende Entscheidungen. Wir begleiten Sie auf Wunsch auch mit unserer steuerrechtlichen Expertise.
Das internationale Baurecht („International Construction Law“) füllt einen wachsenden Anteil unserer baurechtlichen Tätigkeit aus. Die Internationalisierung des Wirtschaftslebens macht auch vor der Baubranche nicht Halt. Neben internationalen ADR-Verfahren wie Adjudication, Conciliation oder Early Neutral Evaluation beschäftigen wir uns mit der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Bausachen („International Construction Arbitration“) als dem für internationale Bauvorhaben gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit üblicheren Streitlösungsmechanismus.
Siehe hierzu: Heink, Peter, Court and Tribunal Appointed Experts in Construction Disputes under Civil Law and Common Law – Hired Gun v. Inquisition“, July 2018, www.scl.org.uk/papers.