Verfahren vor staatlichen Gerichten sind zeit- und kostenintensiv. In länger andauernden Projekten hingegen kommt es auf schnelle Ergebnisse, Deeskalation und Vermeidung weiterer Streitigkeiten an. Besonders im Baurecht zeigt sich die für das Gelingen eines Projekts strategische Bedeutung funktionierender Mechanismen zur Streitvermeidung und -beilegung. Die baupraktisch sachgerechte Abwicklung mittlerer bis großer Bauvorhaben gelingt umso besser, je weniger Störungen und Meinungsverschiedenheiten die Parteien anhäufen.
Wir beraten und vertreten Sie mit dieser Haltung als Parteivertreter und treten auch als Schlichter, Adjudikator und Schiedsrichter in Erscheinung.
Zur Streitvermeidung beraten wir im besten Falle schon frühzeitig. Die gründliche Erarbeitung des relevanten Sachverhalts und die eingehende rechtliche Bewertung ermöglichen eine realistische Risikoeinschätzung. Erfahrungsgemäß befördert eine fundierte juristische Positionierung in sachlichem Ton eine schnelle Einigung. Die Entschlossenheit der Parteien zu einem frühen substantiierten Diskurs ist der Streitvermeidung und Streitbeilegung zuträglich. Darüber hinaus ist die individuelle Gestaltung und vertragliche Einbeziehung projektbegleitender Streitlösungsverfahren (ADR-Verfahren) Teil unserer beratenden Tätigkeit.
Funktionierende Geschäftsbeziehungen und planmäßige Projektverläufe sind mit komplexen gerichtlichen Auseinandersetzungen schwer zu vereinbaren. Zeit- und kosteneffiziente alternative Streitbeilegungsmethoden (ADR), neben Schiedsverfahren vor allem Verfahren der Schlichtung, Adjudikation und Schiedsgutachten, ermöglichen trotz Meinungsverschiedenheiten die Fokussierung auf den gemeinsamen Projekterfolg.
Schiedsverfahren bieten gerade in internationalen Streitigkeiten die Möglichkeit eines neutralen Forums. Für die Parteien sind die Flexibilität des Verfahrens, die Nicht-Öffentlichkeit und die damit verbundene potentiell geringere nachteilige Auswirkung der Streitigkeit auf die Geschäftsbeziehung interessant. Wir beschäftigen uns mit den verfahrensrechtlichen Regeln der Schiedsgerichtsinstitutionen (DIS, ICC, LCIA u.a.m.) ebenso wie mit den prozessualen Charakteristika aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum („Cross-Examination“ in der Beweisaufnahme, „Discovery“ im Rahmen der Sachverhaltsermittlung). Wir führen Schiedsverfahren als Parteivertreter und treten insbesondere in baurechtlichen und sportrechtlichen Verfahren als Schiedsrichter in Erscheinung.
Konflikte lassen sich nicht immer durch kaufmännische Verhandlungen vermeiden oder durch alternative Streitbeilegungsansätze beilegen. Die Durchsetzung eigener oder die Abwehr fremder Ansprüche ist dann in streitigen gerichtlichen Verfahren zu leisten. Wir bieten bei nationalen und internationalen Streitigkeiten eine umfassende Begleitung und Vertretung.
Verfahrensbegleitend prüfen wir in jeder Lage die Möglichkeit einer einvernehmlichen Beilegung der Auseinandersetzung, ausgerichtet an den jeweiligen Interessen der Mandanten. Funktionierende Geschäftsbeziehungen, die öffentliche Wahrnehmung einer Streitigkeit, die potentiellen Begehrlichkeiten Dritter nach einem Vergleich – all dies kann die Verhandlungsziele maßgeblich beeinflussen.
Arbeitsgerichtliche Verfahren nehmen in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung ein. Insbesondere sind Verfahren etwa im individualrechtlichen Kündigungsschutz oder im Betriebsverfassungsrecht (Beschlussverfahren) nicht nur nicht vermeidbar, sondern zur Interessenwahrnehmung zwingend geboten. Wir führen Verfahren vor staatlichen Arbeitsgerichten mit mehrjähriger Erfahrung, wissenschaftlichem Hintergrund und lokaler Vernetzung.