Die Gestaltung von Rechtsbeziehungen erfolgt in Orientierung an den tatsächlichen Erfordernissen und Wünschen des Mandanten. Die vorausschauende Berücksichtigung zu erwartender, auch unwahrscheinlicher, Probleme schafft eine stabile Grundlage für eine funktionierende Geschäftsbeziehung, den angestrebten Projekterfolg und eine reibungslose Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Geeignete Streitbeilegungsmechanismen (Sprech- und Eskalationsklauseln, Schlichtungs- und Adjudikationsklauseln, Schiedsvereinbarungen) treffen Vorsorge für den Fall auftretender Konflikte. Die Option einer begleitenden steuerrechtlichen Beurteilung von Gestaltungsentscheidungen ermöglicht eine Beratung unter einem Dach.
Wir entwerfen, gestalten, prüfen, ändern und erläutern alle Verträge rund um den Bau und die Immobilie, wie z. B. Bau- und Bauträgerverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, Projektsteuerungsverträge, ARGE-, GU- und Subunternehmerverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sicherheiten, Grundstücks- und Immobilienkaufverträge.
Rechtsgestaltung im Arbeitsrecht umfasst neben der Formulierung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen die Schaffung betriebsverfassungsrechtlicher Grundlagen, insbesondere Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden, Vereinbarungen zum Interessenausgleich unter den Betriebspartnern und Sozialpläne.
Das Sportrecht ist von Besonderheiten geprägt: Erfolgsbezogenheit, zwingende Orientierung am Leistungsprinzip, zugleich Chancengleichheit und Fairness – für die Gestaltung von Rechtsbeziehungen im Sport ist das Verständnis dieser Spezifika essentiell. Wir gestalten Arbeitsverträge im Sport und formulieren verbandsrechtliche Satzungsregelungen, Nebenordnungen und Wettkampfregeln.
Die Gestaltung von Unternehmens- und Vermögensnachfolgen im Gesellschafts- und Erbrecht ist der Schlüssel zum Erhalt erarbeiteter Werte. Wir erarbeiten gründlich die Ausgangssituation und stellen eine Folgenbetrachtung bei veränderter Zuordnung von Geschäftsanteilen und Vermögensbestandteilen an. So entsteht eine stabile Grundlage zur Wahl der den Mandanteninteressen am besten entsprechenden Gestaltungsalternative.